Liste der erstellten Anlagenzertifikate

Die Übersicht der erstellten Anlagenzertifikate dient zur Überwachung der Gültigkeitsfristen. I.d.R ist das Anlagenzertifikat zunächst gültig bis 6 Monate nach IB der letzten neu zu zertifizierenden EZE in der EZA und endet mit dem Datum der Ausstellung der Konformitätserklärung. Die Gültigkeitsfristen können jedoch netzbetreiberabhängig abweichen.

Hinweis: Die dargestellten Gültigkeitsfristen ergeben sich aus den uns mitgeteilten IB- Daten von unserem Auftraggeber (Antragsteller). Für die Korrektheit der uns mitgeteilten IB-Daten liegt die Verantwortung bei unseren Auftraggeber (Antragsteller). Ergänzend dazu ist zu erwähnen, dass eine Konformitätserklärung nur auf ein gültiges Anlagenzertifikat ausgestellt werden kann. Wenn die Konformitätserklärung nicht fristgerecht beim Netzbetreiber eingeht, kann keine endgültige Betriebserlaubnis durch den Netzbetreiber erteilt werden. Zudem hat der Netzbetreiber die Möglichkeit und das Recht die Erzeugungsanlage vom Netz zu trennen, siehe NELEV §4 „Rechtsfolgen bei Nichterfüllung“.

Gültig

Konformitätserklärung ist noch nicht abgeschlossen

Abgeschlossen

Konformitätserklärung ist abgeschlossen

Verlängert

Die Gültigkeit des Anlagenzertifikates wurde in Absprache mit dem Netzbetreiber verlängert.

Ungültig

Konformitätserklärung könnte nicht erstellt werden. Die Gültigkeit des Anlagenzertifikates ist abgelaufen

822372 24.01.2025 24.07.2025
Gültig
822631 24.01.2025 24.07.2026 Typ B unter Auflage, gemäß Beiblatt 2 der FGW TR8 und NELEV §2 (2b)
Gültig
822733 24.01.2025 24.07.2026 Typ B unter Auflage, gemäß Beiblatt 2 der FGW TR8 und NELEV §2 (2b)
Gültig
822298 23.01.2025 23.07.2025
Gültig
822519 21.01.2025 21.07.2025
Gültig
822330 21.01.2025 21.07.2025
Gültig
822872 20.01.2025 20.01.2026 Gemäß der TAB Bayernwerk Netz GmbH, Kapitel 11.5.4 ist die KE max. 12 Monate nach Inbetriebsetzung der ersten EZE vorzulegen.
Gültig
822877 15.01.2025 15.01.2026 Gemäß der TAB Bayernwerk Netz GmbH, Kapitel 11.5.4 ist die KE max. 12 Monate nach Inbetriebsetzung der ersten EZE vorzulegen.
Gültig
822788 15.01.2025 15.01.2026 Gemäß der TAB Bayernwerk Netz GmbH, Kapitel 11.5.4 ist die KE max. 12 Monate nach Inbetriebsetzung der ersten EZE vorzulegen.
Gültig
822475 15.01.2025 15.07.2025
Gültig
822771 14.01.2025 14.07.2026 Typ B unter Auflage, gemäß Beiblatt 2 der FGW TR8 und NELEV §2 (2b)
Gültig
822651 13.01.2025 13.07.2025
Gültig
822809 09.01.2025 09.07.2025
Gültig
822791 09.01.2025 09.07.2026 Typ B unter Auflage, gemäß Beiblatt 2 der FGW TR8 und NELEV §2 (2b)
Gültig
822729 08.01.2025 08.07.2026 Typ B unter Auflage, gemäß Beiblatt 2 der FGW TR8 und NELEV §2 (2b)
Gültig
821900 19.12.2024 19.06.2026 Typ B unter Auflage, gemäß Beiblatt 2 der FGW TR8 und NELEV §2 (2b)
Gültig
822444 19.12.2024 19.06.2025
Gültig
822869 18.12.2024 18.05.2025
Gültig
822941 17.12.2024 17.06.2025
Gültig
821855 17.12.2024 17.06.2025 Frist zur KE Einreichung gemäß der VDE-AR-N 4110, Kapitel 11.5.4 Konformitätserklärung: - 6 Monate nach Inbetriebsetzung der gesamten EZA, jedoch spätestens - 12 Monate nach Inbetriebsetzung der ersten EZE
Gültig