Liste der erstellten Anlagenzertifikate

Die Übersicht der erstellten Anlagenzertifikate dient zur Überwachung der Gültigkeitsfristen. I.d.R ist das Anlagenzertifikat zunächst gültig bis 6 Monate nach IB der letzten neu zu zertifizierenden EZE in der EZA und endet mit dem Datum der Ausstellung der Konformitätserklärung. Die Gültigkeitsfristen können jedoch netzbetreiberabhängig abweichen.

Hinweis: Die dargestellten Gültigkeitsfristen ergeben sich aus den uns mitgeteilten IB- Daten von unserem Auftraggeber (Antragsteller). Für die Korrektheit der uns mitgeteilten IB-Daten liegt die Verantwortung bei unseren Auftraggeber (Antragsteller). Ergänzend dazu ist zu erwähnen, dass eine Konformitätserklärung nur auf ein gültiges Anlagenzertifikat ausgestellt werden kann. Wenn die Konformitätserklärung nicht fristgerecht beim Netzbetreiber eingeht, kann keine endgültige Betriebserlaubnis durch den Netzbetreiber erteilt werden. Zudem hat der Netzbetreiber die Möglichkeit und das Recht die Erzeugungsanlage vom Netz zu trennen, siehe NELEV §4 „Rechtsfolgen bei Nichterfüllung“.

Gültig

Konformitätserklärung ist noch nicht abgeschlossen

Abgeschlossen

Konformitätserklärung ist abgeschlossen

Verlängert

Die Gültigkeit des Anlagenzertifikates wurde in Absprache mit dem Netzbetreiber verlängert.

Ungültig

Konformitätserklärung könnte nicht erstellt werden. Die Gültigkeit des Anlagenzertifikates ist abgelaufen

822325 25.07.2024 25.01.2026
Gültig
822051 22.07.2024 22.01.2026 Typ B unter Auflage, gemäß Beiblatt 2 der FGW TR8 und NELEV §2 (2b)
Gültig
822484 22.07.2024 22.01.2025
Gültig
821886 19.07.2024 19.07.2025 Gemäß der TAB Bayernwerk Netz GmbH, Kapitel 11.5.4 ist die KE max. 12 Monate nach Inbetriebsetzung der ersten EZE vorzulegen.
Gültig
822740 19.07.2024 19.01.2025
Gültig
822334 18.07.2024 18.01.2026 Typ B unter Auflage, gemäß Beiblatt 2 der FGW TR8 und NELEV §2 (2b)
Gültig
821318 17.07.2024 17.01.2025
Gültig
822671 17.07.2024 17.01.2025
Gültig
822596 17.07.2024 17.07.2025 Gemäß der TAB Bayernwerk Netz GmbH, Kapitel 11.5.4 ist die KE max. 12 Monate nach Inbetriebsetzung der ersten EZE vorzulegen.
Gültig
822454 16.07.2024 16.01.2026 Typ B unter Auflage, gemäß Beiblatt 2 der FGW TR8 und NELEV §2 (2b)
Gültig
822524 15.07.2024 15.01.2025
Gültig
822001 12.07.2024 12.01.2025
Gültig
822222 12.07.2024 12.01.2025 Es ist eine Revision. R00 wurde am 10.04.24 erstellt // R01 am 12.07.24 erstellt
Gültig
822451 12.07.2024 12.01.2026 Typ B unter Auflage, gemäß Beiblatt 2 der FGW TR8 und NELEV §2 (2b)
Gültig
822281 10.07.2024 10.01.2025
Gültig
821622 10.07.2024 10.01.2025 Frist zur KE Einreichung gemäß der VDE-AR-N 4110, Kapitel 11.5.4 Konformitätserklärung: - 6 Monate nach Inbetriebsetzung der gesamten EZA, jedoch spätestens - 12 Monate nach Inbetriebsetzung der ersten EZE
Gültig
822032 10.07.2024 10.01.2026 Typ B unter Auflage, gemäß Beiblatt 2 der FGW TR8 und NELEV §2 (2b)
Gültig
821769 08.07.2024 07.01.2025 Frist zur KE Einreichung gemäß der VDE-AR-N 4110, Kapitel 11.5.4 Konformitätserklärung: - 6 Monate nach Inbetriebsetzung der gesamten EZA, jedoch spätestens - 12 Monate nach Inbetriebsetzung der ersten EZE
Gültig
821420 08.07.2024 08.01.2025
Gültig
821971 08.07.2024 08.01.2026
Gültig