Liste der erstellten Anlagenzertifikate

Die Übersicht der erstellten Anlagenzertifikate dient zur Überwachung der Gültigkeitsfristen. I.d.R ist das Anlagenzertifikat zunächst gültig bis 6 Monate nach IB der letzten neu zu zertifizierenden EZE in der EZA und endet mit dem Datum der Ausstellung der Konformitätserklärung. Die Gültigkeitsfristen können jedoch netzbetreiberabhängig abweichen.

Hinweis: Die dargestellten Gültigkeitsfristen ergeben sich aus den uns mitgeteilten IB- Daten von unserem Auftraggeber (Antragsteller). Für die Korrektheit der uns mitgeteilten IB-Daten liegt die Verantwortung bei unseren Auftraggeber (Antragsteller). Ergänzend dazu ist zu erwähnen, dass eine Konformitätserklärung nur auf ein gültiges Anlagenzertifikat ausgestellt werden kann. Wenn die Konformitätserklärung nicht fristgerecht beim Netzbetreiber eingeht, kann keine endgültige Betriebserlaubnis durch den Netzbetreiber erteilt werden. Zudem hat der Netzbetreiber die Möglichkeit und das Recht die Erzeugungsanlage vom Netz zu trennen, siehe NELEV §4 „Rechtsfolgen bei Nichterfüllung“.

Gültig

Konformitätserklärung ist noch nicht abgeschlossen

Abgeschlossen

Konformitätserklärung ist abgeschlossen

Verlängert

Die Gültigkeit des Anlagenzertifikates wurde in Absprache mit dem Netzbetreiber verlängert.

Ungültig

Konformitätserklärung könnte nicht erstellt werden. Die Gültigkeit des Anlagenzertifikates ist abgelaufen

822197 22.09.2023 21.03.2025 Typ B unter Auflage, gemäß Beiblatt 2 der FGW TR8 und NELEV §2 (2b)
Gültig
822037 22.09.2023 21.03.2024
Gültig
822170 22.09.2023 22.03.2025 Typ B unter Auflage, gemäß Beiblatt 2 der FGW TR8 und NELEV §2 (2b)
Gültig
821702 20.09.2023 04.03.2025 Typ B unter Auflage, gemäß Beiblatt 2 der FGW TR8 und NELEV §2 (2b)
Gültig
821860 14.09.2023 14.03.2024
Gültig
822030 14.09.2023 14.03.2024
Gültig
821861 13.09.2023 13.03.2024
Gültig
822175 12.09.2023 12.09.2024 Gemäß der TAB Bayernwerk Netz GmbH, Kapitel 11.5.4 ist die KE max. 12 Monate nach Inbetriebsetzung der ersten EZE vorzulegen.
Gültig
822165 11.09.2023 11.03.2025 Typ B unter Auflage, gemäß Beiblatt 2 der FGW TR8 und NELEV §2 (2b)
Gültig
822058 11.09.2023 11.03.2024
Gültig
822142 08.09.2023 04.03.2025 Typ B unter Auflage, gemäß Beiblatt 2 der FGW TR8 und NELEV §2 (2b)
Gültig
822059 08.09.2023 07.03.2024
Gültig
822166 07.09.2023 07.03.2024
Gültig
821805 06.09.2023 05.03.2024
Gültig
822208 05.09.2023 05.03.2024
Gültig
821983 05.09.2023 05.03.2024 Frist zur KE Einreichung gemäß der VDE-AR-N 4110, Kapitel 11.5.4 Konformitätserklärung: - 6 Monate nach Inbetriebsetzung der gesamten EZA, jedoch spätestens - 12 Monate nach Inbetriebsetzung der ersten EZE
Gültig
821744 04.09.2023 04.03.2024 Frist zur KE Einreichung gemäß der VDE-AR-N 4110, Kapitel 11.5.4 Konformitätserklärung: - 6 Monate nach Inbetriebsetzung der gesamten EZA, jedoch spätestens - 12 Monate nach Inbetriebsetzung der ersten EZE
Gültig
821478 01.09.2023 01.03.2024
Gültig
822290 31.08.2023 29.02.2024
Gültig
822246 31.08.2023 28.02.2025
Gültig